Wie kann ich bezahlen beim Kauf einer Immobilie?

unser Notar möchte Sie gerne über eine wichtige Gesetzesänderung informieren, die am 1. April 2023 in Kraft getreten ist. Die Gesetzesänderung verbietet nunmehr die Abwicklung von Immobilienkäufen mittels Bargelds, Kryptowährungen, Edelmetallen oder Edelsteinen. Da der Kaufpreis von Immobilien bereits zuvor regelmäßig über eine Bank finanziert und per Banküberweisung gezahlt wurde, dürfte das Barzahlungsverbot keine spürbare Einschränkung für Käufer, Verkäufer und Makler darstellen. Dennoch wird hierdurch die Abwicklung eines Immobilienkaufs erschwert, da der Notar die Grundbuchumschreibung erst dann vornehmen lassen kann, wenn ihm ein Nachweis über die Zahlung des Kaufpreises per Banküberweisung vorliegt. Um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen, empfehle ich nunmehr Käufer und Verkäufer ihre jeweilige Bank anweisen, dem Notar eine Auszahlungs- bzw. Einzahlungsbestätigung zur Verfügung zu stellen.

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